Der Fahrer eines Sonderschutzfahrzeugs (hier eines gepanzerten Mercedes G-Modells) handelt nicht fahrlässig, wenn das Fahrzeug wegen seiner Aufpanzerung beim zügigen Rückwärtsfahren mit eingeschlagener Lenkung schon nach wenigen Metern umkippt. Diese Gefahr ist nicht vorhersehbar, da sie nicht allgemein bekannt ist.
Es ging um Schadensersatzansprüche, an dem Fahrzeug entstand Totalschaden, als der Fahrer dieses Wendemanöver fuhr. Eine grobe Fahrlässigkeit lag somit auch nicht vor, insbesondere da diese Gefahr nicht allgemein bekannt war und auch dem Fahrer nicht bekannt gemacht wurde. Es gab auch keinen Hinweis in der entsprechenden Bedienungsanleitung.
OLG Celle, 14 U 218/19