Wer am Unfallort erklärt, dass andere Fahrzeug übersehen zu haben und die alleinige Schuld zu tragen, gibt kein Schuldanerkenntnis ab. Insoweit mangelt es an dem erforderlichen Rechtsbindungswillen.
OLG Hamm, Hinweisbeschluss, 7 U 16/20
Wer am Unfallort erklärt, dass andere Fahrzeug übersehen zu haben und die alleinige Schuld zu tragen, gibt kein Schuldanerkenntnis ab. Insoweit mangelt es an dem erforderlichen Rechtsbindungswillen.
OLG Hamm, Hinweisbeschluss, 7 U 16/20