Verursacht ein Lkw-Fahrer eine Ausweichbewegung eines überholenden Fahrzeugs, ohne dies zu berühren, und verursacht dieses Fahrzeug anschließend eine Kollision, erfolgt dieser Unfall bei Betrieb des Lkw. In der herausgeforderten Ausweichbewegung liegt ein Verstoß des ausreichenden Fahrers, sogar wenn eine nicht optimale Reaktion gegeben ist.
OLG Hamm, 7 U 81/20