Ein Motorrad wurde auf einer Parkfläche abgestellt, die ausweislich der Beschilderung Elektrofahrzeugen für den Ladevorgang an der Ladesäule (für eine max. Parkdauer von 4 Stunden) vorbehalten war. Die Behörde durfte das Kraftrad sofort durch ein Abschleppunternehmen umsetzen lassen, um die Parkfläche für E-Autos für Ladevorgänge freizuhalten. Insoweit lag eine Funktionsbeeinträchtigung der Verkehrsfläche vor, eine konkrete Verkehrsbeeinträchtigung musste nicht gegeben sein.
Die Kosten des Umsetzens und die Gebühren der Verwaltung muss der Halter tragen.
VG Düsseldorf, 14 K 7479/22