Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zusatzschild Lärmbelästigung

Gilt das Tempolimit auch für Elektrofahrzeuge, die ja etwas leiser sind? Natürlich. Es ist dann eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Das Zusatzschild soll bloß erklären und hat keine Wirkung.

U.a.: OLG Zweibrücken, 1 OWi 2 Ss Bs 75/18; KG Berlin,3 Ws (B) 296/18 162 Ss 133/18

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert