Wird vom Beifahrer aus einem flüchtenden Fahrzeug auf das verfolgende Fahrzeug geschossen und dieses an der Motorhaube und der Windschutzscheibe getroffen, liegt auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor, § 315b BGB.
BGH, 4 StR 87/24
Wird vom Beifahrer aus einem flüchtenden Fahrzeug auf das verfolgende Fahrzeug geschossen und dieses an der Motorhaube und der Windschutzscheibe getroffen, liegt auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor, § 315b BGB.
BGH, 4 StR 87/24