Schüsse auf den Verfolger

Wird vom Beifahrer aus einem flüchtenden Fahrzeug auf das verfolgende Fahrzeug geschossen und dieses an der Motorhaube und der Windschutzscheibe getroffen, liegt auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor, § 315b BGB.

BGH, 4 StR 87/24

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