Beihilfe zur Fahrerflucht

Wenn sich nach einem Unfall ein Beifahrer und der Unfallfahrer zu einer gemeinsamen Flucht verabreden und gemeinsam den Unfallort verlassen, kann der Beifahrer wegen Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort verurteilt werden.

BGH, 4 StR 409/23

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