Cannabis und die Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen

Nach Inkrafttreten der neuen fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen zum Cannabiskonsum erscheint es nicht mehr vertretbar, bei regelmäßigem Konsum allein hierauf gestützt und mit den alten Begutachtungsrichtlinien begründet auf die Nichteignung zu schließen, ohne vorher ein Gutachten einzuholen.

OVG Saarbrücken, 1 B 80/24

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert