Gewerbeverlust bleibt bestehen

Eine Kommanditgesellschaft hatte eine GmbH im Wege der Anwachsung übernommen. Insoweit führte sie den Gewerbeverlust fort. Nach einigen Jahren veräußererte sie den verlustbringenden Geschäftsanteil im Wege eines Asset Deals. Der Gewerbeverlust bleibt trotzdem bei der KG bestehen. Insoweit kommt es nicht auf eine Unternehmensidentität an, insbesondere nicht darauf, dass der entsprechende Betriebsteil fortgeführt wird.

BFH, III R 30/21

Dieser Beitrag wurde unter Steuer- und Steuerstrafrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert