Mehr als 150 ng/ml THC-COOH oder mehr als 15 ng/ml THC ohne Verhaltensauffälligkeiten sind Zusatztatsachen, die die Behörde verpflichten, eine MPU anzuordnen. Und liegt ein Missbrauch vor, muss die Beendigung positiv nachgewiesen werden, eine MPU ist immer erforderlich.
VGH Baden-Württemberg, 13 S 2020/25