Zusatztatsachen für Cannabismissbrauch

Mehr als 150 ng/ml THC-COOH  oder mehr als 15 ng/ml THC ohne Verhaltensauffälligkeiten sind Zusatztatsachen, die die Behörde verpflichten, eine MPU anzuordnen. Und liegt ein Missbrauch vor, muss die Beendigung positiv nachgewiesen werden, eine MPU ist immer erforderlich.

VGH Baden-Württemberg, 13 S 2020/25

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