Wird eine harte Patronatserklärung erteilt und muss der Gesellschaftsgläubiger Zahlungen der Schuldnerin an deren Insolvenzverwalter wieder auskehren, greift die Patronatserklärung, der Patron ist zum Schadensersatz verpflichtet.
BGH, IX ZR 95/16
Wird eine harte Patronatserklärung erteilt und muss der Gesellschaftsgläubiger Zahlungen der Schuldnerin an deren Insolvenzverwalter wieder auskehren, greift die Patronatserklärung, der Patron ist zum Schadensersatz verpflichtet.
BGH, IX ZR 95/16