Wird in der Auftragsbestätigung als Erstzulassung „Neu/Tageszulassung“ und als Kilometerstand „Werkskilometer“ angegeben, kann der Käufer davon ausgehen, dass das Fahrzeug höchstens auf einen Handelsbetrieb für maximal 30 Tage zugelassen war. Trifft dies nicht zu, kann er vom Vertrag zurücktreten.
OLG Hamm, 28 U 134/16