Die Verletzung der Aussagefreiheit kann auch außerhalb von Vernehmungen zu einem Beweisverwertungsverbot führen. Im entschiedenen Fall wurden Angaben verwertet, die die Angeklagte im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung tätigte. Bei der Behandlung war eine Polizistin anwesend.
Eine Belehrung fand offenbar nicht statt. Insoweit liegt eine Verletzung der Selbstbelastungsfreiheit vor, es folgt hieraus ein Beweisverwertungsverbot.
BGH, 1 StR 277/17