Wer als vorausschauender Fahrer ohne verkehrsbedingten Anlass bei einer grün zeigenden Ampel aufgrund einer Verwechslung eine starke Bremsung durchführt, haftet dem auffahrenden Hintermann mit 2/3 auch dann, wenn dieser bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt die Kollision ebenfalls hätte vermeiden können.
OLG Hamm, I 6 U 68/17
Und dann gab es noch einen Hinweis darauf, dass bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von lediglich 5,73 km/h kein Nachweis erbracht ist, dass eine Verletzung der Halswirbelsäule unfallbedingt war.