Wenn der Verteidiger die Fahrereigenschaft einräumt, muss der Betroffene entbunden werden.
Ein Verwerfungsurteil nach § 74 II OWiG kommt dann nicht in Betracht. Auch wenn der Verteidiger fern bleibt, darf das Gericht nicht verwerfen, sondern muss verhandeln.
OLG Karlruhe, 3 Rb 32 SS 983/19