Dem hier entschiedenen Fall ging eine Familienstreitigkeit voraus. Der Fahrer des Toyota flüchtete und wurde hierbei von Familienangehörigen verfolgt. Diese wollten ihn verprügeln. Damit der Toyota anhalten musste, stellte eine weitere Person einen Audi zwischen einer Verkehrsinsel und einem Gehweg ab, um so den Toyota zum Anhalten zu zwingen. Der Toyota fuhr dann auf den Audi auf.
Das Gericht verneint eine Betriebsgefahr des Toyotas und nimmt eine vollständige Haftung des Audis bzw. seines Fahrers an. Es weist dann noch darauf hin, dass selbst bei Annahme einer Betriebsgefahr eine vollständige Haftung des Audis gegeben wäre. Ersatzansprüche des Halters des Audis sind nicht gegeben.
OLG Celle, 14 U 173/19