Der Betroffene wohnte nicht mehr bei seiner Mutter. Trotzdem wurde an der Adresse der Mutter den Bußgeldbescheid in den Briefkasten geworfen. Die Mutter hat ein Foto des oberen Teiles des Bußgeldbescheides per WhatsApp an den Sohn geschickt. Dies reicht nicht aus, um die mangelhafte Zustellung zu heilen. Hierzu muss er das Schriftstück in die Hand bekommen, die bloße mündliche Unterrichtung über den Inhalt reicht nicht, auch nicht die durch Akteneinsicht erlangte Kenntnis.
Die Mutter hatte lediglich den oberen Teil des Bußgeldbescheides Verbots verschickt. Dies reicht nicht, um eine tatsächliche Zustellung anzunehmen.
AG Trier, 35a OWi 52/20
Der Betroffene wohnte vorher im Haus der Mutter. Er hatte die Wohnung allerdings vor Einwurf des Bußgeldbescheides im Briefkasten übergeben und war verzogen. Insoweit konnte unter der alten Schrift nicht mehr zugestellt werden.
Merksatz: Eine Mutter sollte niemals einen kompletten Bußgeldbescheid nachsenden.