Wenn in Flensburg acht Punkte eingetragen sind, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wenn allerdings zwischen Abfassung der Entziehung und Zustellung beim Empfänger ein Punkt ndgültig gelöscht wird (nach Ablauf der Überlegfrist), darf dieser nicht mehr verwertet werden. Durch die Löschung besteht ein absolutes Verwertungsverbot.
VG Düsseldorf, 6 L 247/22