Wenn eine S-Bahn eine Notbremsung durchführen muss, weil ein Pkw bei Rot in die Kreuzung einfährt und hierbei ein S-Bahn-Fahrer durch einen Sturz zu Schaden kommt, haftet der Fahrer des Autos.
LG Berlin, 44 O 340/21
Besonderheit war hier, dass ein anderer Fahrgast in die geschädigte Frau hineinstürzte. Diese verletzte sich daraufhin. Es wurde zugerechnet.