Wer steuerfreie Leistungen aus einem Stipendium erhält, muss um diesen Betrag seine Werbungskosten für einen weiteren Ausbildungsabschnitt kürzen.
BFH, VI R 34/20
Werbungskostenabzug bei Stipendium
Dieser Beitrag wurde unter Steuer- und Steuerstrafrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.