Ob eine Voreintragung, die zu einer Erhöhung der Geldbuße führte, nach dem Urteil tilgungsreif wird, ist irrelevant. Es kommt nur auf den Zeitpunkt der Fällung des Urteils an.
KG Berlin, 3 ORbs 55/23
Ob eine Voreintragung, die zu einer Erhöhung der Geldbuße führte, nach dem Urteil tilgungsreif wird, ist irrelevant. Es kommt nur auf den Zeitpunkt der Fällung des Urteils an.
KG Berlin, 3 ORbs 55/23