Auch wenn die Ampel grün zeigt, dürfen Fußgänger nicht einfach losgehen. Hier kam es zu einem Stau auf der Kreuzung, ein LKW versuchte, die Kreuzung zu räumen. Trotzdem ging eine Fußgängerin los.
Durfte sie nicht, aber der LKW – Fahrer versuchte dann auch, die Kreuzung zu räumen, ohne auf die Fußgängerin zu achten. Insoweit haftet hier der LKW zu 100 %, das muss aber nicht immer so sein, auch bei Grün darf man nicht einfach losgehen. Natürlich haben Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug die Kreuzung räumen, keinen Vorrang. Aber auch Fußgänger müssen sich in einer solchen Situation umsichtig verhalten.
LG Lübeck, 3 O 336/22