Liegt eine erstmalige Trunkenheitsfahrt mit 1,17 Promille vor, zeigt der Fahrer aber praktisch keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen, kann eine außergewöhnliche Alkoholgewöhnung angenommen werden. Dies ist eine zusätzliche Tatsache, die auf Alkoholmissbrauch hindeutet, so dass vor der Wiedererteilung eine positive MBU gefordert werden kann
BayVGH, 11 Ce 23.1306
Ich wurde von der Polizei angehalten und mein Alkoholwert lag bei 1,75
Dann liegt eine strafbare Trunkenheitsfahrt vor, die Grenze der absoluten Fahruntauglichkeit (1,1 Promille) ist deutlich überschritten. Beim Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird wohl eine positive MPU gefordert werden.