Wurde ein Auto nach der Information der Öffentlichkeit, insbesondere der Ad-hoc-Mitteilung vom 22.09.2015, erworben, konnte der Käufer eines gebrauchten VW-Fahrzeugs EA 189 nicht mehr davon ausgehen, dass das Fahrzeug allen gesetzlichen Vorgaben entsprechen würde. Dies gilt auch bzgl. der deliktischen Haftung des Herstellers.
BGH, VI ZR 236/20