Zuwiderhandlungen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften sind 2 Monate nach Anordnung eines Aufbauseminars auch dann erheblich, wenn zwar die verkehrspsychologische Beratung (Verwarnung, 2. Stufe) begonnen, aber noch nicht beendet wurde. Die Fahrerlaubnis wurde entzogen.
OVG Münster, 16 B 998/23