Fahrerlaubnis auf Probe

Zuwiderhandlungen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften sind 2 Monate nach Anordnung eines Aufbauseminars auch dann erheblich, wenn zwar die verkehrspsychologische Beratung (Verwarnung, 2. Stufe) begonnen, aber noch nicht beendet wurde. Die Fahrerlaubnis wurde entzogen.

OVG Münster, 16 B 998/23

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert