Beim Poliscan FM1 erhält die Verteidigung die Token-Datei und das Passwort. Ggf. muss die Behörde die Token-Datei bei der Eichdirektion anfordern.
Auch muss auf entsprechenden Beweisantrag geprüft werden, ob eine durch das Zusatzzeichen „Straßenschäden“ gekennzeichnete streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung durch den Wegfall der Schäden (also eine mittlerweile wieder einwandfreie Straße) mittlerweile aufgehoben ist, einer Aufhebung bedarf es dann nicht.
Und wenn das Gericht einen Aussetzungsantrag nicht in der Hauptverhandlung bescheidet, liegt eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör gem. Art.103 I GG vor.
Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen und führte zur Aufhebung.
OLG Celle, 3 Orbs 6/25