Unfall mit E-Scooter

Wird ein Auto durch einen E-Scooter-Fahrer schuldhaft beschädigt, steht dem Geschädigten ein Direktanspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Scooters aus § 115 I 1 VVG zu. Ein Bestreiten mit Nichtwissen reicht nicht aus, wenn nicht alle Aufklärungsmöglichkeiten ausgenutzt und auch schlüssig dargelegt wurden. LG Berlin, 22 S 6/23

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Zivilrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert