Der Nutzungsausfallschaden ist nicht auf den Wert des Fahrzeugs begrenzt. auch bei einem längeren Zeitraum wird die Entschädigung nicht auf die Vorhaltekosten begrenzt, es werden weiterhin anerkannte Sätze (z.B. Liste nach Sanden/Danner/Küppersbusch oder Schwacke) herangezogen.
OLG München, 9 U 1098/25
Hier ging es um ein von einem Pfandleihhaus sichergestelltes Fahrzeug.