Nach einer Verurteilung zu 2,5 Jahren wegen ein er gefährlichen Körperverletzung können Zweifel an der Fahreignung bestehen, wenn auch eine normabweichende Aggressivität im Straßenverkehr möglich erscheint. Wird das Gutachten nicht beigebracht, kann Ungeeignetheit angenommen werden, die Fahrerlaubnis wird entzogen.
Auch ein größerer Zeitabstand zwischen der Auffälligkeit und der Anordnung führt grundsätzlich nicht zu deren Unverhältnismäßigkkeit.
OVG Nordrhein-Westfalen, 16 B 470/25