Wird neben medizinisch verordneten Cannabis nicht nur sporadisch, sondern regelmäßig auch anderes Cannabis eingenommen, ist von einem Missbrauch auszugehen. Die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen steht dann fest, sie muss nicht noch gesondert überprüft werden.
OVG Nordrhein-Westfalen, 16 B 101/25