Behauptet der Halter gegenüber seiner Kaskoversicherung eine vollständige und fachgerechte Reparatur, obwohl noch sichtbare Unfallspuren vorhanden sind, so scheint eine Regulierung ohne tatsächlich durchgeführte Reparatur verlangt zu werden, was den Vorwurf der versuchten Täuschung rechtfertigen kann.
Gleiches gilt, wenn Gebrauchtteile verwendet werden, obwohl auf Basis von Neuteilpreisen abgerechnet wird.
OLG Celle, 11 U 45/25