Nach einem Unfall ist die Abrechnung auf Neuwagenbasis auch dann unmöglich, wenn das Fahrzeug erst einen Monat zugelassen war und einen Laufleistung von unter 1000 km aufweist, wenn dieses Fahrzeug vor der Zulassung bereits eine Standzeit von über zwölf Monaten hatte.
OLG Saarbrücken, 3 U 43/25