Blinkt ein Fahrer im Kreisverkehr rechts, obwohl er nicht ausfahren will, und fährt deshalb ein anderer Fahrer in den Kreisverkehr ein und es kommt zu einem Unfall, kann der eigentlich vorfahrtsberechtigte Fahrer im Kreisverkehr zu 30% mithaften.
LG Freiburg, 2 O 51/25