Archiv des Autors: fschneider
Abgebrochener Fahrstreifenwechsel
Der Abbruch eines Spurwechsels,stellt keinen erneuten Spurwechsel dar, so dass § 7 StVO mit den vorgegebenen besonderen Sorgfaltspflichten nicht einschlägig ist. Wenn der alte Fahrstreifen noch nicht vollständig verlassen wurde, gilt der Abbruch und das Weiterfahren auf dem alten Fahrstreifen … Weiterlesen
Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung
Ein Steuervorteil großen Ausmaßes i.S.d. § 370 III AO liegt vor, wenn die einer Personmehrheit zuzurechnenden Einkünfte (gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung) um mindestens 140.000 € abweichend von den tatsächlichen Einkünften festgestellt worden sind. BGH, 1 StR 445/24
Kaskoversicherung
Der Versicherungsnehmer kann sich gegenüber seiner Versicherung anders als im Haftpflicht – Bereich nicht auf ein so genanntes Werkstattrisiko berufen. Die Kaskoversicherung schuldet nur die objektiv notwendigen Kosten der Wiederherstellung. LG Hamburg, 306 s 14/24
Alleinraser
Soll ein Straßenrennen mit sich selbst verurteilt werden und das Gericht beruft sich dabei nur auf die gefahrene Geschwindigkeit, müssen die gefahrene Geschwindigkeit und die erlaubte Geschwindigkeit im Urteil dargestellt werden. Hierbei kommt es aber (anders als bei einem Bußgeldbescheid) … Weiterlesen
Zahlung der Aktenversendungspauschale
Zur Glaubhaftmachung genügt die Vorlage der Rechnung und die anwaltliche Versicherung, dass die Zahlung vorgenommen wurde. LG Cottbus, 22 Qs 115/25