Erfolglose Klage gegen die Haftpflichtversicherung

Wenn der Geschädigte direkt gegen den Versicherer und den Fahrer klagte und diese Klage rechtskräftig abgewiesen wurde, ist eine weitere Klage gegen den Halter nach § 124 I VVG zumindest dann ausgeschlossen, wenn in dem Verfahren gegen die Versicherung auch Halterhaftung geltend gemacht wurde. Die entsprechende Rechtskrafterstreckung des Urteils nach § 124 I VVG erfolgt auch dann, wenn der Geschädigte mit seinem Begehren auf Schadensersatz gegen die Versicherung deshalb unterlegen war, wann er seine Aktivlegitimation nicht nachweisen konnte.

BGH, VI ZR 883/20

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Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe, wenn nicht an einem Aufbauseminar teilgenommen wird

Bei einem erstmaligen schweren Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften ordnet die Fahrerlaubnisbehörde beim Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Die Teilnahme ist innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen. Geschieht dies nicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen, § 2a III StVG.

Für die Versäumung der Frist kommt es nicht auf ein Verschulden des Fahrerlaubnisinhabers an. Allerdings kann die Entziehung unverhältnismäßig sein, wenn der Fahranfänger rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragte und hierbei auch die Hinderungsgründe erkennbar dargelegt hat. Auch muss der Wille, an einem solchen Seminar teilzunehmen, erkennbar geäußert werden.

Dieser Reis wieder in Schleswig-Holstein, dort ist eine nachträgliche Verlängerung der Frist nach § 89 VII S.w2 LVwG möglich. Hier muss dann allerdings auch dargelegt werden, weshalb nicht vor Ablauf der Frist bereits die Gründe der Verhinderung der Teilnahme am Seminar dargelegt werden konnten.

Allein weil die Fahrschulen wegen des Lockdowns geschlossen hatten, kann nicht nachträglich die Verlängerung beantragt werden, auch wenn dieser Umstand allen Beteiligten bekannt war.

OVG Schleswig, 5 MB 39/20

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Volkswagen EA 897evo

Auch dieser Motor ist vom Dieselskandal erfasst. Es handelt sich um einen Dieselmotor mit 6 Zylindern, der seit 2014 gebaut. Er wird auch bei Audi und Porsche verwendet. Er verwendet eine Aufheizstrategie, durch die das Stickoxidemissionsverhalten verbessert werden soll. Diese ist allerdings derartig eng ausgelegt, dass sie fast ausschließlich unter Prüfbedingungen zum Einsatz kommt. Es handelt sich somit um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Und dann noch der Hinweis darauf, wie der Schaden bei einem Unternehmer, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, berechnet wird. Der Vorsteuerabzug mindert lediglich die Höhe der Kaufpreiszahlung, nicht aber den Wert der gezogenen Nutzungen. Daher ist bei der Berechnung auf den Nettokaufpreis abzustellen, bei der Berechnung der gezogenen Nutzungen auf den Bruttokaufpreis.

OLG Oldenburg, 14 U 185/20

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Die Verteidigung bekommt alle angeforderten Informationen

Wenn die Verteidigung Informationen (Rohmessdaten) anfordert, die sich nicht bei der Ermittlungsakte befinden, bekommt sie diese. Stellungnahmen der Herstellerfirma sind dagegen unerheblich.

Und dann noch der Hinweis an die Behörde, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn entgegen dieser gerichtlichen Anweisung die Daten nicht herausgegeben werden.

AG Bad Gandersheim, 2 OWi 29/21

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Umsatzsteuer bei sicherungsübereigneten Fahrzeugen

Ist das finanzierte Fahrzeug eines nicht vorsteuerabzugsberechtigten Halters der darlehensgewährenden Bank sicherungsübereignet, kann er im Falle der Reparatur dennoch die Umsatzsteuer verlangen. Insoweit ist nicht auf die (vorsteuerabzugsberechtigte (ergibt sich aus der Umsatzsteuerpflicht im Falle einer Verwertung)) Bank abzustellen, da auf den sog. Haftungsschaden abzustellen ist, der auch die Reparaturpflicht (ggü. der Bank) mit umfasst.

Und auch die Kosten einer Reinigung und Desinfektion (wg. Corona) sind erstattungsfähig.

LG Coburg, 32 S 7/21

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