Bewertung lebenslanger Nutzungen

Es verstößt nicht gegen Art. 3 GG (Gleichheitsgrundsatz), wenn für die Kapitalisierung lebenslanger Nutzungen oder Zahlungen (für die Berechnung von Erbschaftsteuer) auf geschlechterspezifische Sterbetafeln mit unterschiedlicher Restlebenserwartung zurückgegriffen wird. Dies stellt auch keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar.

BFH, II R 41/22

Veröffentlicht unter Steuer- und Steuerstrafrecht | Schreib einen Kommentar

Beschaffenheit eines Tiefgaragenstellplatzes

Für die übliche Nutzung eines Tiefgaragenplatzes muss jedenfalls eine Fahrttaktik zum Abstellen des Fahrzeugs möglich sein, die ohne einen erhöhten Rangieraufwand und ohne nennenswerte Komforteinbuße auskommt. Es besteht kein Anspruch darauf, mit einem Mittelklassefahrzeug in einem Zug oder vorwärts einparken zu können. Der geschuldete mittlere Standard ist erst dann unterschritten, wenn das Ein – und Ausparken die Grenze des Zumutbaren mit einem durchschnittlichen Fahrzeug und durchschnittlichen Fahrkünsten überschreitet. Insoweit sind gewisse Toleranzen beim Parkkomfort hinzunehmen. Eine Wendemöglichkeit in unmittelbarer Nähe des Stellplatzes ist nicht erforderlich.

KG Berlin, 21 U 138/24

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Zivilrecht | Schreib einen Kommentar

Tanken ohne Bezahlung

Wer tankt, ohne zu bezahlen, begeht einen Tankbetrug (§263 StGB). Aber nur, wenn ein Tankstellenangestellter meint, der Betanker wolle bezahlen. Ansonsten ist es mangels Irrtumserregung nur ein versuchter Tankbetrug (§§ 263, 22 StGB).

BGH, 6 StR 676/24

Macht aber nichts besser, auch der Versuch ist strafbar (§ 263 II StGB). Und ein Versuch kann milder bestraft werden (§ 22 II StGB) als eine vollendete Tat, wird es in diesem Fall aber nicht. Das Handlungsunrecht und der Schaden sind gleich, es war nur Zufall, dass kein Tankstellenmitarbeiter den Vorgang wahrgenommen hat.

Hier ging es um Jugendstrafrecht, der Rechtsfolgenausspruch (Strafe) wurde auch unter den relevanten Erziehungsaspekten nicht geändert.

Veröffentlicht unter Strafrecht, Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Anwohner gegen Halteverbot

Wer sich gegen ein Halteverbot im einstweiligen Rechtsschutz gerichtlich zur Wehr setzen will, muss auch Adressat dieses Halteverbots sein. Bei einem Anwohner, der nicht mehr selbst am Straßenverkehr als Fahrzeugführer teilnimmt, ist dies nicht der Fall. Dies gilt auch, wenn er darauf angewiesen ist, dass Pflegedienste ihn aufsuchen und er ärztliche oder hauswirtschaftliche Fahrten in Anspruch nimmt.

OVG Münster, 8 B 855/24

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht | Schreib einen Kommentar

Absehen vom Fahrverbot und weitere Verstöße

Selbst wenn zwischen Verstoß und Urteil ein anderes (zweimonatiges) Fahrverbot vollstreckt wurde, kann gegen Erhöhung der Geldbuße vom Fahrverbot abgesehen werden, wenn sich der Betroffene hinreichend beeindruckt zeigt, so dass auch dem Erziehungsgedanken eines weiteren Fahrverbots keine weitere Bedeutung zukommt.

AG Dortmund, 729 OWi-256 Js 159/25 (16/25)

Dies hat das BayObLG schon mal anders entschieden (201 ObOWi 445/21).

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar