Verzögerung im Rechtsbeschwerdeverfahren

Kommt es zu einer erheblichen Verzögerung im Rechtsbeschwerdeverfahren, besteht für das Rechtsbeschwerdegericht die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen. Hierzu muss allerdings eine Verzögerung von mehr als 2 Jahren vorliegen, bevor die Sache dem Rechtsbeschwerdegericht vorgelegt wurde. Die Rüge der erheblichen Verfahrensverzögerung ist als Verfahrensrüge zu erheben. Tritt die Verzögerung erst nach Ablauf der Rechtsbeschwerdefrist ein, kann das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zum Eingreifen befugt sein. Allerdings gilt auch hier die Frist von 2 Jahren (seit der Tat).

OLG Stuttgart, 6 Rb 23 Ss 846/19

In einem ähnlichen Fall wurde meinem Mandanten mal eine Entschuldigung ausgesprochen. Es liegt dann bei der Geldbuße von 70 €, der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wurde in meinem Fall verworfen.

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Unfall beim Wenden

Bei einem Zusammenstoß des Wendenden mit dem fließenden Verkehr spricht ein Anscheinsbeweis für ein Fehlverhalten des Wendenden als Unfallursache, grundsätzlich trifft ihn die Alleinhaftung.

Eine verkehrsübliche Geschwindigkeitsüberschreitung (bis zu 50 % der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) des Unfallgegners reicht zur Entkräftung dieses Anscheinsbeweises nicht aus. Allerdings ist die Geschwindigkeitsüberschreitung in die Abwägung mit einzubeziehen, wenn sie sich entweder auf das Unfallgeschehen oder die Schwere der Unfallfolgen ausgewirkt hat. Hier lag eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 8 km/h innerorts vor, dies rechtfertigt allerdings maximal eine Mithaftungsquote von 25 %

OLG Dresden, 4 U 1914/19

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Unfall unter Fahrradfahrern auf einer Trainingsfahrt

Bei einer gemeinsamen Trainingsfahrt mit dem Fahrrad liegt anders als bei sportlichen Wettbewerben kein wechselseitiger Haftungsverzicht vor, wenn sich bei dem Unfall nicht das typische Risiko der gemeinsamen Trainingsfahrt im Pulk realisiert hat.

Hier kam ein Radfahrer bei einem Überholversuch anderer Teilnehmer der Trainingsfahrt auf den Seitenstreifen, es kam dann zu einer Berührung mit den überholten Radfahrern und zu einem schweren Sturz. Der überholende Radfahrer haftet aufgrund der Sorgfaltspflichtverletzung.

OLG Frankfurt, 1 U 31/19

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Kein Knast für Winfried Kretschmann

Vor einigen Jahren hat die DUH gegen das Land Baden-Württemberg geklagt, dieses wurde verpflichtet, den Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart fortzuschreiben und hierbei weit geringere Emissionsgrenzwerte einzuhalten (BVerwG, 7 C 30.17).

Im folgenden kam es zu Streit zwischen den Parteien, ob das Land Baden-Württemberg seiner Pflicht ausreichend nachgekommen sei. Mehrfach beantragte die DUH, Zwangsmittel festzusetzen. Es sollten Zwangsgelder gezahlt werden, dies sei allerdings sinnlos, wenn das Land insoweit an sich selbst zahlen würde. Daher beantragte die DUH zuletzt neben der Festsetzung eines Zwangsgeldes (zahlbar an die DUH, hilfsweise auch zugunsten der Staatskasse) Zwangshaft für die verantwortliche Person, nämlich den Ministerpräsidenten.

Das Gericht sieht eine mangelnde Umsetzung des Urteils, es wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 € festgesetzt, dieses ist an die Deutsche Kinderkrebsstiftung zu zahlen.

Über den Antrag auf Zwangshaft wurde letztendlich nicht entschieden, da der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit es gebietet, so lange keine Haft als Zwangsmittel zu verhängen, wie noch ein Zwangsgeld ausreichend erscheint, um den Willen des Vollstreckungsschuldners zu beugen.

VG Stuttgart, 17 K 5255/19

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Kündigungsschutz bei Schwangerschaft

Das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin aus § 17 I 1 Nr.1 MuSchG gilt auch für eine Kündigung vor der vereinbarten Aufnahme der Tätigkeit.

BAG, 2 AZR 498/19

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