Rabattberechtigung durch Mitgliedschaft

Wenn ein Unternehmen Kunden in Form einer Mitgliedschaft eine Rabattberechtigung ohne betragsmäßige Grenze einräumt, handelt es sich um eine selbstständige steuerbare Leistung und nicht um eine Nebenleistung des Handelsgeschäftes. Insoweit unterliegen die Einnahmen aus dieser Rabattberechtigung nicht dem Steuersatz des Hauptgeschäfts, sondern dem Regelsteuersatz nach § 12 I UStG.

BFH, XI R 21/18

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Rotlichtüberwachung durch PoliScan

Die Rotlichtüberwachung mit dem Messgerät PoliScan FM1 stellt ein standardisiertes Messverfahren dar. Geschichte Rotlichtverstoß innerorts, müssen im Urteil keine Ausführungen über die Dauer der Gelbphase, die Geschwindigkeit des Betroffenen unseren Abstand von der Ampel enthalten sein. Das Messgerät ermittelt die vorzuwerfen Rotlichtzeit nach der PTB-Anforderung automatisch und berücksichtigt hierbei sämtliche möglichen Einflussfaktoren, sodass kein weiterer Toleranzabzug notwendig ist.

Soll in der Rechtsbeschwerde gerügt werden, dass die Bußgeldbehörde die Herausgabe von Unterlagen oder Daten verweigerte, muss vorgerichtlichen ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG und in der Hauptverhandlung ein Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung gestellt werden. Wird dieser Antrag abgelehnt oder nicht beschieden, kann man diesen Fehler überhaupt erst geltend machen.

Allerdings stellt die Nichtbeiziehung von Messunterlagen oder Messdaten, die sich nicht bei der Akte befinden, keinen Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs dar.

OLG Düsseldorf, IV-2 RBs 61/20

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Enforcement-Trailer in Rheinland-Pfalz

Der Betrieb des Gerätes aus dem Anhänger muss in Rheinland-Pfalz nicht durch das Ministerium des Inneren genehmigt werden. Auch wenn in der entsprechenden Richtlinie vorgesehen ist, dass die Geschwindigkeitsüberwachung grundsätzlich nur durch den Einsatz mobiler Geschwindigkeitsmessanlagen erfolgen soll, ergibt sich hieraus kein Verwertungsverbot. Anders als in Hessen, wo das entsprechende Landesrecht derartige Produkte als ortsfeste Geschwindigkeitsmessanlagen qualifiziert, ist eine solche Vorschrift in Rheinland-Pfalz nicht vorgesehen. Insoweit ist der Anhänger auch mobil, es kommt nicht darauf an, wie lange der Anhänger mit dem Messgerät am jeweiligen Messort steht.

Es müssen sich in der Akte auch keine Schulungsnachweise des Messbeamten befinden, wenn das Gericht anderweitige Erkenntnisse über eine entsprechende Schulung hat. Hier hatte der Richter aus anderen Bußgeldverfahren diese Kenntnis, die Nachweise müssen nicht zur Akte genommen werden.

OLG Zweibrücken, 1 OWi 2 Ss Bs 12/20

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Vergebliche Kosten der Rechtsverfolgung als Nachlassverbindlichkeit

Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe versucht, vermeintlich zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend zu machen, sind als sogenannte Nachlassregelungskosten gemäß § 10 V Nr.3 S.1 ErbStG abzugsfähig, § 10 VI 1 ErbStG steht dem nicht entgegen.

BFH, II R 120/16

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Freiwillige Blutprobe nach willkürlich fehlerhafter Belehrung

Grundsätzlich ist es fehlerhaft, wenn ein Fahrzeugführer (wie hier) körperliche Auffälligkeiten aufweist, die möglicherweise auf Drogenkonsum hindeuten, und er dann ohne vorhergehende Belehrung befragt wird, ob er etwas genommen habe. Schon zu diesem Zeitpunkt war eine Vernehmungssituation gegeben, der Fahrer sei hinreichend verdächtig.

Anschließend erklärte der Polizist, dass der Betroffene entweder freiwillig eine Blutprobe abgeben könne, anderenfalls würde der Polizist diese anordnen. Natürlich wurde nicht qualifiziert belehrt, dass die Aussagen vor dieser Belehrung auch unverwertbar sein könnten (mangels Belehrung). Eine Fernwirkung der mangelnden Belehrung vor Vernehmung des Betroffenen durch den Polizeibeamten liegt nicht vor. Insoweit konnte das Ergebnis der Blutprobe verwendet werden, eine konkrete Kausalität der mangelnden Belehrung vor der 1. Vernehmung zu der Entnahme der Blutprobe ist nicht zu erkennen, auch ging es vorliegend nur um die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit. Es wird dann noch darauf hingewiesen, dass die Blutprobe auch angeordnet worden wäre, wenn der Betroffene nach zutreffender Anfangsbelehrung jedwede Mitwirkung verweigert hätte, da der Betroffene körperliche Auffälligkeiten zeigte.

OLG Hamm, 4 RBs 114/20

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