Auch in Baden-Baden gibt es alle Unterlagen – aber nur bei der Behörde

Der Betroffene beziehungsweise sein Verteidiger oder ein beauftragter Sachverständiger haben Anrecht darauf, sämtliche Unterlagen über die Messung einzusehen. Dies wird begründet mit dem Anspruch auf ein faires Verfahren. Mit umfasst sind auch Informationen, die sich nicht bei der amtlichen Akte befinden. Dies gebietet der Grundsatz der Parität des Wissens.

Das Einsichtsrecht bezieht sich auch auf Datensätze, die nicht den Betroffenen betreffen.

Die Einsichtnahme kann aber dahingehend beschränkt werden, dass sie nur bei der Behörde stattfindet.

Insbesondere erkennt das Gericht aber an, dass der Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine negative Entscheidung nicht § 305 StPO entgegensteht. Insbesondere bei Geldbußen unter 100 € sind die Möglichkeiten einer Überprüfung im Rahmen des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde beschränkt. Es besteht daher das Risiko, dass der Betroffene keine Möglichkeit hat, mit der Rechtsbeschwerde die Nichtherausgabe der Messdaten zu rügen.

LG Baden-Baden, 2 Qs 107/19

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Elektronische Aktenführung in Rheinland-Pfalz

Auch nach den Darstellungen in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz vom 19. November 2019 (VGH B 24/19) ist es in Rheinland-Pfalz ausreichend, wenn die vollständige elektronisch gespeicherte Akte ausgedruckt wird und somit ein Übergang von der elektronischen Form in Papierform vorliegt. Zugrunde liegt eine Rüge, dass keine landesrechtliche Umsetzungsvorschrift im Sinne von § 110a OWiG vorliegt, die elektronische Aktenführung also in Rheinland-Pfalz noch nicht umgesetzt wurde. Durch den Ausdruck der Akte und des Bußgeldbescheides erfolgt eine Heilung (unter Verweis auf OLG Koblenz, 1 OWi 6 SsBs 19/18).

Erfolgreich war die Rechtsbeschwerde trotzdem. Das Amtsgericht hatte sich zur Begründung der Erhöhung der Geldbuße wegen Voreintragungen zu kurz gefasst und lediglich auf die Feststellungen des Bußgeldbescheides verwiesen. Dies ist unstatthaft, auch wenn der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lediglich auf dem Rechtsfolgenausspruch beschränkt worden war. Von diesem Fehler war auch die Verhängung eines Fahrverbotes betroffen. Hierzu wurde seitens der Verteidigung mit erheblichen Begründungen und Nachweisen vorgetragen, dass ausnahmsweise wegen unzumutbarer Härte von der Verhängung abgesehen werden sollte, da die berufliche Existenz des Betroffenen durch ein Fahrverbot gefährdet war. In Einklang mit der allgemeinen Rechtsprechung des Senats hatte das Amtsgericht bei dieser Prüfung dann einen strengeren Maßstab angelegt, allerdings auch hier vergessen, auf Art und Weise der Voreintragungen näher einzugehen. Dies reichte dann ebenfalls nicht.

OLG Zweibrücken, 1 OWi 2 SsBs 117/19

Das Verfahren wurde an das Amtsgericht zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. In der Entscheidung wurde dann noch darauf hingewiesen, dass nicht auszuschließen ist, dass das Amtsgericht von der Verhängung des Fahrverbots absehen könnte, wenn die Voreintragungen außer acht bleiben.

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Unzulässige Folie auf den vorderen Seitenscheiben

Der Betroffene benutzte ein Fahrzeug, an dessen vorderen Seitenscheiben getönte Folien angebracht waren. Das Amtsgericht sah hierin noch einen Grund für das Erlöschen der Betriebserlaubnis und verurteilte den Betroffenen wegen Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Betriebserlaubnis zu 90 €, was zur Eintragung von einem Punkt in Flensburg geführt hätte. Begründet wurde das Urteil mit der Anbringung der nicht zugelassenen und getönten Folie an den vorderen Fensterscheiben.

Die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde wurde zur Fortbildung des sachlichen Rechts zugelassen und hatte Erfolg.

Allein das Anbringen der Folie führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Diese Feststellung war nicht ausreichend. Es hätten zumindest Feststellungen über die konkrete Beschaffenheit der verwendeten Folie getroffen werden müssen. Hierbei wäre es unter anderem auf Lichtdurchlässigkeit und Größe der Folie angekommen. Zumindest muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür vorliegen, dass eine Gefährdung durch die Änderung gegeben ist.

Der Senat weicht insoweit von alten Entscheidungen (aus den siebziger Jahren) anderer Oberlandesgerichte ab, die Änderungen an den Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, immer als Grund für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis angesehen haben. Seit der Neufassung von § 19 II StVZO ist diese absolute Auffassung überholt.

OLG Koblenz, 3 OWi 6 SsRs 299/19

Die Angelegenheit wurde zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Ist Punktehandel strafbar?

Der Angeklagte erhielt einen Anhörungsbogen und wandte sich an ein Internetportal, das damit wirbt, einen anderen Fahrer anzugeben. Er bezahlte eine nicht näher genannten Betrag, umso Punkten und einem drohenden Fahrverbot zu entgehen. Ein Auftragnehmer des Internetportals gab sich dann gegenüber der Behörde als Fahrer aus. Diese Vorgehensweise war dem Angeklagten bekannt.

Im hier entschiedenen Fall wurde nicht auf eine Strafbarkeit des Verhaltens des Angeklagten erkannt. Er selbst hat die Täuschung gegenüber der Behörde nicht vorgenommen, eine Anstiftung konnte ebenfalls nicht angenommen werden. Es mangelt an einem entsprechenden Vorsatz des Angeklagten und auch an einer strafbaren Haupttat.

LG Dresden, 8 Ns 301 Js 18519/18

Eine meines Erachtens riskante Vorgehensweise. Es kommen noch einige andere Straftatbestände in Betracht, die auf der Webseite veröffentlichten Rechtsgutachten halte ich für zumindest kritisch. Und selbst verschiedene Senate desselben Gerichts sind da nicht einer Meinung. Beim OLG Stuttgart beispielsweise hat der 1. Senat ähnlich entschieden, der 2. Senat sah eine falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft als gegeben an. Der 4. Senat schloss eine Strafbarkeit bei Benennung einer fiktiven Person aus (wie konnte da nur der Bußgeldbescheid zugestellt werden?).

Veröffentlicht unter Strafrecht, Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Haftung in der Waschstraße

Kommt es zu einem Zusammenstoß mit dem nachfolgenden Fahrzeug, weil eine Fehlfunktion einen Fahrerassistenzsystems die Hinterräder blockiert, haftet der Halter und Fahrzeugführer aus § 7 StVG. Grundsätzlich ist das Kraftfahrzeug zwar nicht in Betrieb, wenn es mit ausgeschaltetem Motor auf dem Förderband steht, es ist aber ausreichend, dass der Schaden bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs entstanden ist, sich also in dem Schaden die vom Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren verwirklicht haben.

OLG Celle, 14 U 172/18

Der Sachverständige führte aus, dass die Fehlfunktionen durch die Fahrassistenzsysteme häufiger ausgelöst würden. Hintergrund sei, dass häufig die Funktion der Parkbremse vor dem Waschvorgang nicht deaktiviert wird.

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Zivilrecht | Schreib einen Kommentar