Auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge besteht für Anwohner ein Anspruch auf einen Parkausweis.
VG Gießen, 6 K 2830/24.GI
Auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge besteht für Anwohner ein Anspruch auf einen Parkausweis.
VG Gießen, 6 K 2830/24.GI
Für Schäden, die durch vom Anhänger fallende Ladung verursacht werden, haftet ausschließlich die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs. Wird der Hänger-Versicherer in Anspruch genommen und reguliert, erhält er 100 % seiner Aufwendungen vom KFZ-Versicherer erstattet. Dies gilt auch für die Kosten eines medizinischen Instituts und eines Regulierungsbeauftragten für die Abwicklung mit dem ausländischen Geschädigten.
LG Aachen, 9 O 216/24
Der Kläger macht 175 € / Tag geltend, hier dauerte es bis zur Reparatur 196 Tage, mithin 34.300 €. Es bestanden ein hypothetischer Nutzungswille und ebenso eine Nutzungsmöglichkeit, was sich letztendlich auch in der späteren Reparatur gezeigt hat. Er konnte die sehr teure Reparatur nicht aus Eigenmitteln darstellen (hierauf war die Versicherung sofort hingewiesen worden) und musste auch nicht seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, da diese nicht unterhalten wird, um einen Schädiger zu entlasten. Auch wäre die laufende Erstattung eines Rückstufungsschadens mit viel Aufwand und Risiko verbunden gewesen.
Unerheblich war, ob er zwischenzeitlich ein Mietfahrzeug genommen hatte, hier besteht Wahlfreiheit. Auch musste er sich kein Interimsfahrzeug beschaffen, insbesondere war die lange Regulierungsdauer nicht vorhersehbar und nur auf das Verhalten der gegnerischen Versicherung zurückzuführen.
Auch die verzögerte Reparatur, da die Werkstatt nach Freigabe nicht sofort beginnen konnte und länger brauchte, mindert den Anspruch nicht.
Der Geschädigte hatte alles für die Regulierung getan (u.a. zeitnahe Übersendung aller Beweise – hier eines Dashcam-Videos), er erhält den vollen Nutzungsausfall.
LG Osnabrück, 5 O 2598/24
Wenn auf Basis des Gutachtens ein Schaden abgerechnet werden soll, kann der Geschädigte auf eine freie Werkstatt (mit geringeren Stundensätzen) verwiesen werden. Hierzu muss die Werkstatt fachlich gute Arbeit leisten (Meisterbetrieb in diesem Bereich), problemlos erreichbar sein (bis 20 km, ggf. Hol- und Bringservice) und es darf kein besonderes Interesse an der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt bestehen. Dies ist z.B. gegeben, wenn das Fahrzeug bisher ausschließlich in einer Markenwerkstatt geartet und repariert wurde. Hierbei kommt es auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung bei Gericht an.
OLG München, 10 U 5397/21e
Das rechtliche Gehör wird verletzt, wenn das Gericht zur Verhandlungsvorbereitung eine Auskunft beim Finanzamt einholt und der Kläger sich zur hierin angegebenen und im Urteil verwendeten Tatsache nicht äußern kann.
BFH, VIII B 110/23