Kryptowährungen

Gewinne mit Kryptowährungen werden grundsätzlich wie private Veräußerungsgeschäfte behandelt. Gewinne sind bei einer Veräußerung innerhalb eines Jahres zu versteuern, es sei denn, der Gewinn liegt unter 1.000 €. Liegt der Gewinn darüber, ist der gesamte Ertrag zu versteuern. Nach 12 Monaten Haltefrist kann steuerfrei veräußert werden. Es gilt § 23 EstG.

Krypto-ETPs, die keine Lieferoption anbieten, werden wie ETF’s behandelt. Es fällt keine Einkommensteuer an, aber Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

BMF-Schreiben vom 06.03.2025

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Cannabismissbrauch

Die Wirkungsgrenze auch für fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen liegt bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Eine Gleichsetzung dieses Grenzwertes mit 0,2 Promille BAK und somit eines Grenzwertes für die MPU-Anordnung von 28 ng/ml (würde dann 1,6 Promille BAK entsprechen) findet nicht statt.

Es ging um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, es wurde offenbar kein MPU-Gutachten vorgelegt, das nach einer Fahrt mit 22 ng/ml gefordert wurde.

OVG Münster, 16 B 1058/24

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Anwalt als Täter

Allein weil ein Täter rechtskundig ist, kann die Geldbuße nicht gem. § 17 III OWiG erhöht werden. Das Amtsgericht hatte wegen eines Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz die verhängte Geldbuße von 1.000 € auf 2.500 € erhöht, da aufgrund seiner Rechtskenntnis besondere Maßstäbe anzusetzen sind. Dies hielt nicht und wäre eher bei der Abgrenzung Vorsatz-Fahrlässigkeit zu berücksichtigen. Die Geldbuße wurde auf 2.300 € verringert.

KG Berlin, 3 Orbs 185/24 – 162 SsBs 45/24

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Blutender Finger

Ein Ehemann fährt seine Frau ins Krankenhaus, die sich beim Kochen in den Finger geschnitten hatte. Hierbei kam es zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung (80 km/h bei erlaubten 30 km/h). Die Wunde blutete stark, er wollte nicht auf einen Rettungswagen warten. Es lag aber kein rechtfertigender Notstand vor, da keine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben gegeben war. Die Wunde war nicht lebensgefährlich und es drohten auch keine ernsthaften Komplikationen. Auch hätte ein Rettungswagen gerufen und abgewartet werden können (Zumutbarkeit des rechtmäßigen Alternativverhaltens). Der Fahrer wurde wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt.

AG Frankfurt, 971 OWi 955 Js-OWi 65423/19

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Voraussichtliche Entbindung

Ohne Hinzutreten weiterer Umstände darf der Betroffene nicht auf die Auskunft seines Verteidigers vertrauen, er werde von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden. Und wenn hierauf die Rechtsbeschwerde gestützt werden soll, muss dargelegt werden, dass der Verteidiger durch nachgewiesene Vollmacht diesen Antrag stellen konnte.

KG Berlin, 3 ORbs 213/24 – 122 SsBs 44/24

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