Doch noch kein neuer Grenzwert

Das AG Dortmund hatte einen neuen Grenzwert für Cannabis (3,5 ng entsprechend der Empfehlung der Sachverständigenkommission) für eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG angenommen. Anders entschied jetzt das BayObLG.

Derzeit gibt es noch keinen neuen Grenzwert, der Gesetzgeber hat diese Frage noch nicht entschieden. Es gilt der bisherige Grenzwert der Rechtsprechung von 1 ng THC / ml Blutserum.

BayObLG, 202 ObOWi 374/24

Klarheit gibt es bald. Es gibt mittlerweile einen Gesetzesentwurf, der einen neuen Grenzwert von 3,5 ng vorsieht. Bei einer Überschreitung drohen Fahrverbot und ein Bußgeld bis zu 3.000 €. Ach ja, das absolute Alkoholverbot für die Probezeit oder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird um THC erweitert. Eine Ausnahme soll für THC bei Verschreibung für einen konkreten Krankheitsfall bei bestimmungsgemäßer Einnahme gelten.

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Nutzungsausfall bei älterem Fahrzeug

Der Entschädigungssatz nach Sanden/Danner ist um eine Gruppe herabzusetzen, wenn das Fahrzeug älter als 5 Jahre ist. Der Anspruch besteht auch, wenn das Fahrzeug aufgrund eines Irrtums über den Halter auf einem Hof eingesperrt wird und damit die Nutzung unmöglich ist. Dem Anspruch steht nicht entgegen, dass die ältere Anspruchstellerin an Krücken ging, da es sich um ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe handelte, das auch mit Knieproblemen fahrbar ist.

OLG Frankfurt, 26 U 39/22

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Schwarzgeld bei Grundstückskauf

Wenn es nicht ausschließlich darum geht, eine Steuerhinterziehung zu begehen, führt eine Schwarzgeldzahlung, die natürlich nicht mit beurkundet wird, nicht zur Nichtigkeit. Die Rechtsprechung zur Nichtigkeit von Werk- oder Dienstverträgen ist nicht übertragbar.

BGH, V ZR 115/22

Die Einnahme ist natürlich auch zu versteuern. Und eine Steuerstraftat kann auch vorliegen.

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Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens

Es überschreitet die Ermessensgrenzen des Gerichts, wenn es aufgrund nicht dargelegter eigener Sachkunde ein beantragtes Sachverständigengutachten ablehnt. Dies gilt auch, wenn der Richter ein Gutachten für ungeeignet zur Erbringung sachdienlicher Erkenntnisse hält.

BGH, VII ZR 89/23

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Zustellung beim Verteidiger

Ein Bußgeldbescheid kann nur beim Verteidiger zugestellt werden, wenn er entweder rechtsgeschäftlich Empfangsvollmacht erhalten hat oder seine Bevollmächtigung nach § 145a StPO nachgewiesen wurde. Dies geschieht regelmäßig durch eine schriftliche Vollmacht. Da der Bußgeldbescheid hier nicht wirksam zugestellt werden konnte, ist Verjährung eingetreten.

AG Wuppertal, 23 OWi 40/24(643 Js 93/24 OWi)

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