Eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung kann als laufende Geldleistung wie Arbeitseinkommen gepfändet werden.
BGH, IX ZB 66/15
Eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung kann als laufende Geldleistung wie Arbeitseinkommen gepfändet werden.
BGH, IX ZB 66/15