Rennen im Sinne von § 29 StVO liegen nicht nur vor, wenn es um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder möglichst kurzen Fahrzeiten geht, auch sogenannte Beschleunigungsrennen (im entschiedenen Fall an einer Ampel) stellen einen solchen Verstoß dar.
KG Berlin, 3 Ws (B) 118/17
Derzeit gibt es ohne Unfall oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer für die Teilnahme an einem illegalen Autorennen ein Bußgeld von 400 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Ende Juni hat der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, hiernach wird die Teilnahme an einem illegalen Rennen zukünftig als Straftat geahndet, es droht Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.