Dem Antragsteller war die Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum entzogen worden, es wurde die sofortige Vollziehung angeordnet. Er klagte hiergegen, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Dann beantragte er im Rahmen einstweiligen Rechtsschutzes die Außervollzugsetzung der sofortigen Vollziehung. Begründet hat er dies mit dem Umstand, seine Fahrerlaubnis sei mittlerweile 4 Jahre entzogen und er könne ein Jahr Abstinenz nachweisen. Auch wäre er bereit, eine MPU abzuleisten.
Dies reicht nicht, er hätte eine positive MPU beibringen müssen (dann wären aber auch die Voraussetzungen einer Wiedererteilung gegeben). Der Allgemeinheit kommt ein Schutz vor der Teilnahme ungeeigneter Teilnehmer am Straßenverkehr zu, dieser Schutz hat erhebliche Bedeutung und geht dem Individualinteresse des Antragstellers vor (vgl. BVerfG, 1 BvR 305/07).
BVerwG, 3 VR 1.18