Wird im vorgerichtlichen behördlichen Verfahren ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG gestellt und zurückgewiesen, ist hiergegen keine Beschwerde möglich, § 62 II S.3 OWiG.
Nicht entschieden wurde über eine ablehnende Entscheidung im gerichtlichen Verfahren!
LG Frankfurt, 5/9 Qs OWi 1/19