Alleinhaftung des blindlings querenden Pedelec-Fahrers

Wer sich auf einer Vorfahrtsstraße befindet, darf darauf vertrauen, dass auch von einbiegenden Fahrern sein Vorrecht beachtet wird, sofern keine Anzeichen für eine bevorstehende Vorfahrtsverletzung sprechen. Auch bei einem 81-jähriger Pedelec-Fahrer kann hierauf vertraut werden, wenn nach der Lebenserfahrung keine Gefährdung zu erwarten ist. Allein wegen des höheren Alters muss keine besondere Sorgfalt angewandt werden.

In diesem Fall kann ein Unfall für den Autofahrer auf der Vorfahrtsstraße unabwendbar sein, wenn er sich im Übrigen an die Verkehrsregeln hält. Es kommt dann zu einer Alleinhaftung des Pedelec-Fahrers.

OLG Hamm, Hinweisbeschluss, 9 U 157/21

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