Schriftlicher Unfallbericht am Unfallort

Wenn am Unfallort ein schriftlicher Unfallbericht angefertigt wird, kann dieser vom Gericht der Entscheidung zugrunde gelegt werden, wenn dem Erklärenden nicht der Nachweis der Unrichtigkeit gelingt.

Hier wurde ein detaillierter Bericht angefertigt und vom Erklärenden und Zeugen unterschrieben.

OLG Nürnberg, 3 U 4188/21

Es handelt sich bei einer Erklärung am Unfallort nicht um ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis (OLG Hamm), allerdings kann sich eine Beweislastumkehr hieraus herleiten lassen.

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Zivilrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert