Weshalb steht da ein Schild?

Der Betroffene hat ein Anrecht darauf, die verkehrsrechtliche Anordnung nebst Begründung für ein Verkehrsschild zu erhalten. Diese richtet sich regelmäßig nach § 45 StVO. Erhält die Verteidigung diese Unterlagen trotz formgerechter Anträge nicht, kann eine Versagung des rechtlichen Gehörs vorliegen.

OLG Saarbrücken, 1 Ss (OWi) 59/21

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert