Werden von einem Mähtraktor Steine hochgeschleudert, während eine an der Straße gelegene Wiese gemäht wird, liegt eine Schadensverursachung beim Betrieb des Traktors vor. Hier wurde ein Motorradfahrer verletzt, sein Motorrad beschädigt. Ein Mitverschulden lag nicht vor, der Halter des Traktors haftet aus Gefährdungshaftung zu 100%.
OLG Naumburg, 9 U 74/23